GOFREE e.V.

ORIGINAL CONSTITUTION (GERMAN)

Satzung Förderverein

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Förderverein führt den Namen “ GOFREE “. Sein Sitz liegt in Bodman-Ludwigshafen und wurde am……………gegründet.

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält nach der Eintragung den Zusatz “ e.V. “.

2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung von gemeinnützigen Tierschutzvereinen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Spendengelder, Sponsoring, freiwilliger Mitgliedsbeiträge sowie durch Veranstaltungen.

3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins für Ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

5. Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Jede natürliche und juristische Person kann über einen Aufnahmeantrag Mitglied werden.

2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4 Beiträge

1. Es werden keine Pflicht Mitgliedsbeiträge erhoben.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschuss oder Streichung der Mitgliedschaft. Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

2. Der Austritt ist schriftlich zu erklären

 

§ 6 Organe des Vereins

1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Der Vorstand wir von der Mitgliederversammlung gewählt.

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

- dem 1. Vorsitzenden

- dem 2. Vorsitzenden

-dem Schriftführer

-dem Kassenwart

Vorstand im Sinne von § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Halbjahr statt. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

2. Die Einladung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden in schriftlicher Form unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen.

3. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen und vom 1. Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 9 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit)

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke “ der Abgabeordnung ( §§ 51 ff. AO). Er ist ein Förderverein im Sinne von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigten Einrichtung(en)/ des steuerbegünstigten Zwecks der in § 2 Abs. 1 genannten Körperschaft(en) des öffentlichen Rechts verwendet.

§ 10 Auflösung des Vereins/ Wegfall des bisherigen steuerbegünstigten Zweckes

1. Bei Auflösung des Vereins/ Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.

2. Bei Auflösung des Vereins/ Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das verbleibende Vermögen an die STIFTUNG FÜR BÄREN mit den Projekten Alternativer Bärenpark und Worbis und Alternativer Wolf- und Bärenpark Schwarzwald zu überweisen. Besteht diese Einrichtung nicht mehr, wird das Vermögen an  die im § 2 Abs. 1 der Satzung genannten steuerbegünstigte Einrichtungen oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke überwiesen.

§ 11 Inkrafttreten

1. Die Satzung ist in der vorliegenden Form am………………von der Mitgliederversammlung des Vereins “ GOFREE “ beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Unterschriften von (7) Gründungsmitgliedern

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